Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B089
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 12.
Darmstadt, den 3. Juni 1882.
Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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Beilage Nr. 12.
Inhalt: | 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Mainz. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Lauterbach. - 4) Uebersicht der pro 1. April 1882/83 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Concurrenzeröffnungen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Brückenwärter Georg Dörner zu Nierstein in Anerkennung der von demselben am 14. Februar l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung eines Mannes vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 19.Mai 1882.
v. Starck.
Fuhr.