Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B080
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Beilage Nr. 10.
Abwesenheitserklärung.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Durch Urtheil des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 29. April 1882 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Paul Menk, in Ober-Ingelheim domicilirt und wohnhaft gewesen, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.
Am 18. April/2. Mai wurde der Gerichtsaccessist Otto Hallwachs aus Darmstadt bei dem Oberlandesgerichte und bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg als Rechtsanwalt zugelassen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 2. Mai den Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Herbstein Johannes Ittmann zum Amtsrichter bei dem Amtsgerichte Michelstadt, - |
2) | an demselben Tage den Gerichtsaccessisten Dr. Philipp Schmitt aus Finthen zum Notar mit dem Amtssitze zu Wallertheim, - zu ernennen. |
1) | Am 23. April wurde dem Schullehrer Georg Rall zu Frankenhausen, im Kreise Dieburg, die erledigte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wimpfen im Thal, im Kreise Heppenheim, übertragen; |
2) | am 25. April wurde dem Karl Spieß aus Leusel das Patent als Geometer 2. Klasse für den Kreis Gießen ertheilt; |
3) | am 26. April wurde dem Schullehrer Michael Hyazinth Winter zu Dorndiel, im Kreise Dieburg, eine Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Klein-Auheim, im Kreise Offenbach, übertragen. |