Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B054
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Zur Deckung des Bedürfnisses sollen, nach Beschluß der verstärkten Brandversicherungs-Commission vom 4. April 1882 - und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 11. April 1882, z. Nr. M. J. 7758, auf je Einhundert Mark Versicherungskapital, das nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1881 beträgt:
in | der | Provinz | Oberhessen | 252 694 270 | ||
Starkenburg | 371 159 010 | " | ||||
Rheinhessen | 307 558 180 | |||||
demnach im Ganzen |
931 411 460 |
Zehn Pfennig Beitrag
ausgeschlagen und in Einem Ziele in den ersten fünf und zwanzig Tagen des Monats Juli laufenden Jahres erhoben werden.
Man bringt dies, bestehender Verordnung gemäß, hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Darmstadt, am 14. April 1882.
v. Preuschen.
Durch Urtheil Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 4. April 1882 ist Anna Margaretha Grimm, ledig, großjährig, in Dromersheim rechtlich domicilirt, zuletzt in Coblenz sich aufhaltend, definitiv für abwesend erklärt worden.