Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B038
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Beilage Nr. 5.
Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld.
Großherzogliches Kreisamt Alsfeld.
Hoffmann.
Bekanntmachung,
den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [B037] |
Nächste Seite>>> [B039] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 4 Zielen, in den Monaten April, Juni, August und Oktober d. J. erfolgen soll.
Alsfeld, 18. Februar 1882.
Hoffmann.
den Gehalt des Rabbinen zu Alzey betreffend.
Zum Gehalt des Rabbinen zu Alzey einschließlich 4% Hebgebühren haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1882 = 326 85 beizutragen und sind hiernach auf einen Gulden Normalsteuerkapital 1,3276 Pfennig auszuschlagen.
Alzey, am 17. Februar 1882.
Wolf.