Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B034

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 5.


      A. Gemeinden, für welche noch keine legalisirten Grundbücher vorhanden waren:

I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Darmstadt II:
      Weiterstadt.
2) Amtsgericht Groß-Umstadt:
      Lengfeld.
3) Amtsgericht Höchst:
      Hetschbach, König.
4) Amtsgericht Langen:
      Mörfelden.
5) Amtsgericht Michelstadt:
      Unter-Gersprenz.

II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Alsfeld:
      Altenburg.
2) Amtsgericht Bad-Nauheim:
      Rödgen.
3) Amtsgericht Gießen:
      Burkhardsfelden, Trais a. d. L.
4) Amtsgericht Herbstein:
      Altenschlirf.
5) Amtsgericht Nidda:
      Harbwald.
6) Amtsgericht Vilbel:
      Massenheim.


      B. Gemarkungen, für welche zwar Grundbücher nach den Resultaten einer Flurvermessung vorhanden waren, nunmehr aber nur Grundbücher nach den Resultaten einer Parzellenvermessung legalisirt worden sind.
I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Fürth:
      Mörlenbach.
2) Amtsgericht Gernsheim:
      Klein-Rohrheim.

II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Homberg:
      Maulbach, Otterbach.
2) Amtsgericht Nidda:
      Kohden, Ober-Lais, Ober-Mockstadt.