Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B031
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Bindsachsen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. Februar 1882 zu Nr. M. J. 3402 soll in der israelitischen Religionsgemeinde Bindsachsen für 1881/82 eine nachträgliche Umlage im Betrag von 930 Mark und zwar in einem Ziele im Monat März 1882 zur Erhebung kommen.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag von 1 fl. Normalsteuerkapital auf 1 Mark 59,7389 Pfennige sich berechnet.
Büdingen, den 9. Februar 1882.
Klietsch.
Vorstehende Uebersicht wird hiermit beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, nämlich in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember 1882, stattfinden soll.
Erbach, am 10. Januar 1882.
Jost.