Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B031

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 4.


Bekanntmachung,
die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der israelitischen Religionsgemeinde Bindsachsen betreffend.



      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 14. Februar 1882 zu Nr. M. J. 3402 soll in der israelitischen Religionsgemeinde Bindsachsen für 1881/82 eine nachträgliche Umlage im Betrag von 930 Mark und zwar in einem Ziele im Monat März 1882 zur Erhebung kommen.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag von 1 fl. Normalsteuerkapital auf 1 Mark 59,7389 Pfennige sich berechnet.
      Büdingen, den 9. Februar 1882.

Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
Klietsch.



Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach für 1882.


Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Ausschlag
für
das Jahr
1882.
Beitrag
auf 1 fl.
Normal-
steuer-
kapital.
Er
hebungs-
ziele.
Bemerkungen.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg
1 Höchst mit Mümling-
Grumbach
870 26,927 6
2 Kirch-Brombach 700 77,856 6
3 König 440 37,488 6
4 Michelstadt 1467 50,257 6
5 Neustadt 670 43,223 6
6 Pfaffen-Beerfurth 141 38,159 6
7 Reichelsheim 763 51,572 6

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in sechs Zielen, nämlich in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember 1882, stattfinden soll.

      Erbach, am 10. Januar 1882.

Großherzogliches Kreisamt Erbach.
Jost.