Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B017
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 3.
Darmstadt, den 6. März 1882.
Bekanntmachung,
die Anstellung des Rechners der bischöflichen Dotationsverwaltung zu Mainz betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Summarische Uebersicht
der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisen-Anstalt zu Darmstadt für 1880/81.
Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg.
v. Marquard.
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Beilage Nr. 3.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Anstellung des Rechners der bischöflichen Dotationsverwaltung zu Mainz betreffend. - 2) Summarische Uebersicht der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisen-Anstalt zu Darmstadt für 1880/81. - 3) Verzeichniß der Vorlesungen, Uebungen und Praktika, welche im Sommer-Semester 1882 in den fünf Fachabtheilungen der Großherzoglichen technischen Hochschule zu Darmstadt gehalten werden. - 4) Abwesenheitserklärungen. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 7) Namensveränderungen. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassungen. - 10) Concurrenzeröffnungen. |
die Anstellung des Rechners der bischöflichen Dotationsverwaltung zu Mainz betreffend.
Der bisherige Großherzogliche Gerichtsvollzieher Andreas Pitzer zu Mainz ist an Stelle des verstorbenen Rechners Franz Joseph Beaury zum Rechner der die bischöfliche Dotation begreifenden Fonds, nämlich der Dompfarr- und Domfabrik, des Seminars, des Priesterfonds und der Domkapitalskasse, ernannt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Darmstadt, am 26. Januar 1882.
v. Starck.
Fuhr.
der Rechnung Großherzoglicher Landes-Waisen-Anstalt zu Darmstadt für 1880/81.
Die nachstehende Uebersicht wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 30. Januar 1882.
v. Marquard.