Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/195
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt, den 15. December 1882.
Inhalt: Bekanntmachung, die Gebühren der Gerichtsdiener betreffend.
Bekanntmachung,
die Gebühren der Gerichtsdiener betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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Regierungsblatt.
die Gebühren der Gerichtsdiener betreffend.
In den Fällen des § 1 Abtheilung IIIa 2 und IIIb der Bekanntmachung vom 26. Mai 1882 ist von Wiedererhebung der von den Gerichtsdienern bezogenen Gebühren und von Aufnahme dieser Gebühren in die periodischen Verzeichnisse der Forst- und Feldrügesachen, beziehungsweise in die Kostenverzeichnisse der einzelnen Strafsachen abzusehen.
Darmstadt, 17. November 1882.
v. Starck.
Kolb.