Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/161
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt, den 19. September 1882.
Bekanntmachung,
die Gemarkungsverhältnisse des Wiesendistricts "Gänswiese", im Kreise Groß-Gerau betreffend.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: | Bekanntmachung, die Gemarkungsverhältnisse des Wiesendistricts "Gänswiese", im Kreise Groß-Gerau betreffend. |
die Gemarkungsverhältnisse des Wiesendistricts "Gänswiese", im Kreise Groß-Gerau betreffend.
Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit mittelst Allerhöchster Entschließung vom 19. l. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß der Wiesendistrict "Gänswiese" von dem Verbande der Domanialgemarkung "Wiesenthal" getrennt, sowie zu einer besonderen Gemarkung erklärt und als solche - unter Belassung bei dem Kreise Groß-Gerau - dem Amtsgericht Darmstadt II, dem Ortsgericht Gräfenhausen und der Districtseinnehmerei Groß-Gerau I zugetheilt werde, wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das desfalls Erforderliche verfügt worden ist.
Darmstadt, den 22. August 1882.
des Innern und der Justiz. v. Starck. |
der Finanzen. Schleiermacher. Rautenbusch.
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