Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/141
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Nr. 16.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
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betreffend die Ausführung der Verordnung über die Prüfungen im Finanz- und technischen Fache vom 20. September 1853 hinsichtlich der speciellen Prüfung erster Kategorie, der Bekanntmachung derselben Ministerien vom 25. October 1878, betreffend den practischen Cursus der Aspiranten des Finanzfaches, und der Bekanntmachung der Großh. Ministerien des Innern und der Justiz und der Finanzen vom 7. Juni 1881, betreffend den practischen Cursus der Aspiranten des Finanzfaches, enthaltenen Vorschriften auch für die Bewerber um die oben bezeichnete Stelle maßgebend sind.
Darmstadt, den 12. August 1882.
v. Starck.
Schaum.