Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/081
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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10) | Wie weit bleibt der Bau von einem jeden der in der Nähe stehenden Gebäude oder von der Nachbargrenze entfernt? (Das Maß ist genau anzugeben.) | ||
11) | Wer sind die Nachbarn und haben dieselben nichts gegen den Bau zu erinnern? | ||
12) | Von welchem Material soll der Bau aufgeführt werden? | ||
13) | Mit welchem Material soll der Bau eingedeckt werden? | ||
14) | Zu welchem Zwecke ist das Gebäude bestimmt? - Sollen darin besondere feuergefährliche Gegenstände aufbewahrt werden oder dergleichen Verrichtungen vorgenommen werden? (Vergleiche § 72 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung.) | ||
15) | Werden nicht etwa Abtritte, Miststätten. Pfuhllöcher und so weiter an die Ortsstraße gelegt? und wo sollen sie angelegt werden? | ||
16) | Soll ein Brunnen angelegt werden und in welcher Entfernung von Abtritten, Miststätten, Pfuhllöchern? | ||
17) | Soll das Haus nicht mit einer den Augen schädlichen allzugrellen Farbe angestrichen werden? | ||
18) | Steht sonst kein polizeiliches Hinderniß dem Bau entgegen, oder würde derselbe in irgend einer Beziehung mißständig sein? | ||
Mit Rücksicht auf diese Bemerkungen tragen wir auf ... ... ... ... ... ... ... Genehmigung des obigen Gesuches hiermit an. | |||