Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/081

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 3.


       10) Wie weit bleibt der Bau von einem jeden der in der Nähe stehenden Gebäude oder von der Nachbargrenze entfernt? (Das Maß ist genau anzugeben.)

11) Wer sind die Nachbarn und haben dieselben nichts gegen den Bau zu erinnern?

12) Von welchem Material soll der Bau aufgeführt werden?

13) Mit welchem Material soll der Bau eingedeckt werden?

14) Zu welchem Zwecke ist das Gebäude bestimmt? - Sollen darin besondere feuergefährliche Gegenstände aufbewahrt werden oder dergleichen Verrichtungen vorgenommen werden? (Vergleiche § 72 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung.)

15) Werden nicht etwa Abtritte, Miststätten. Pfuhllöcher und so weiter an die Ortsstraße gelegt? und wo sollen sie angelegt werden?

16) Soll ein Brunnen angelegt werden und in welcher Entfernung von Abtritten, Miststätten, Pfuhllöchern?

17) Soll das Haus nicht mit einer den Augen schädlichen allzugrellen Farbe angestrichen werden?

18) Steht sonst kein polizeiliches Hinderniß dem Bau entgegen, oder würde derselbe in irgend einer Beziehung mißständig sein?

      Mit Rücksicht auf diese Bemerkungen tragen wir auf ... ... ... ... ... ... ... Genehmigung
des obigen Gesuches hiermit an.

Großherzogliche Bürgermeisterei: