Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/029
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 3.
Darmstadt den 25. Februar 1882.
Inhalt: Verordnung, die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend.
Verordnung,
die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend.
Zu Artikel 1.
§ 1.
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Regierungsblatt.
die Ausführung der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs wird zur Ausführung des Gesetzes, die allgemeine Bauordnung betreffend, sowie zur Instruction der betheiligten Behörden hiermit verordnet, wie folgt:
§ 1.
Zu den auch ferner neben der "allgemeinen Bauordnung" in Geltung bleibenden Gesetzen und Verordnungen, welche Beschränkungen der Baufreiheit enthalten, gehören insbesondere:
das | Polizeistrafgesetz vom 30. October 1858 und | |
das | allgemeine deutsche Strafgesetzbuch vom 31. Mai 1870 mit ihren hier einschlägigen Bestimmungen; | |
die | deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 beziehungsweise die Novelle dazu vom 17. Juli 1878 (§§ 16, 24, 120, 147,2); | |
das | Reichsgesetz vom 21. December 1871, die Beschränkungen des Grundeigenthums in den Umgebungen von Festungen betr.; |