Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/027

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 2.
Darmstadt den 10. Februar 1882.


Inhalt: 1) Nachtrag zu den Statuten des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen. 2) Bekanntmachung, die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend.


Nachtrag
zu den Statuten des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen.

LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
      Wir haben Uns gnädigst bewogen gefunden, zu den Statuten des von Unserem in Gott ruhenden Herrn Großvater, dem Großherzog Ludwig II. gestifteten Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen einen weiteren Nachtrag zu erlassen, welcher in folgender Bestimmung besteht:

Einziger Paragraph.

      Die Ordens-Insignien können auch mit der Krone verliehen werden, und tragen in diesem Falle, statt des gewöhnlichen Ordenskreuzes auf der Brust, die Comthure erster Klasse einen viereckigen silbernen Stern, auf welchem das Kreuz dieses Ordens mit der Krone sich befindet.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 1. December 1881.
(L. S.)

LUDWIG.
v. Grolman.