Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B195
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 27.
Darmstadt, den 30. December 1881.
Bekanntmachung,
die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Abänderungen und Zusätze zur Arzneimitteltaxe für das Jahr 1882.
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Beilage Nr. 27.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend. - 2) Abwesenheitserklärungen. - 3) Ordensverleihungen. - 4) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Charakterertheilung. - 9) Dienstentlassungen. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. |
die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.
Nachstehende Abänderungen und Zusätze zu der Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum werden hierdurch zur Nachachtung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß solche vom 1. Januar 1882 an in Wirksamkeit treten.
Darmstadt, den 28. December 1881.
v. Starck.
Fuhr.
Adeps suillus | 10 g |
7
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100 " |
60
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Aether | 10 " |
8
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100 " |
60
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Aqua Chamomillae | 100 " |
15
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Aqua Tiliae | 100 " |
15
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