Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B190

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 26.


Bekanntmachung,
die Errichtung eines Familienfideicommisses durch Seine Königliche Hoheit den Landgrafen von Hessen betreffend.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog die Errichtung eines aus Schloß Rumpenheim nebst unbeweglichem und beweglichem Zubehör bestehenden Familienfideicommisses durch Seine Königliche Hoheit den Landgrafen Friedrich Wilhelm von Hessen nach Maßgabe des vorgelegten Statuts am 3. Mai laufenden Jahres landesherrlich zu genehmigen geruht haben und dieses Familienfideicommiß in die betreffenden Grundbücher eingetragen worden ist, so wird dies in Gemäßheit des Artikels 11 des Gesetzes, die Familienfideicommisse betreffend, vom 13. September 1858 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 13. October 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
v. Bechtold.



Bekanntmachung,
den Verkehr zwischen dem Großherzogthum Hessen und den angrenzenden Vereinsstaaten mit steuerpflichtigen Getränken, sowie die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 9. December 1841 (Regierungsblatt Nr. 39) und vom 15. August 1867 (Regierungs-blatt Nr. 35) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß

1) die rechtsrheinischen Strecken der Hessischen Ludwigsbahn zu Uebergangsstraßen für den Verkehr mit Bier und Branntwein bei Versendung unter Uebergangsschein-Controle erklärt worden sind und
2) der Ortseinnehmerei Lampertheim die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein und Bier, zur Eingangsabfertigung von Branntwein und Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein, sowie zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen über ausgeführten Branntwein ertheilt worden ist.

      Darmstadt, den 19. October 1881.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Ewald.