Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B175
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 24.
Darmstadt den 4. October 1881.
Bekanntmachung,
den Holzpreistarif pro 1881/82 in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Abtheilung für Forst- und Cameral-Verwaltung.
Meisenzahl.
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Regierungsblatt.
Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Holzpreistarif pro 1881/82 in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage für die deutsch-katholische Gemeinde zu Osthofen betreffend. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Namensveränderungen. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Ernennungen in Beziehung auf den Landtag. - 8) Charakterertheilungen. - 9) Verlust des Titels durch Disciplinarstraferkenntniß. - 10) Dienstentlassungen. - 11) Ruhestandsversetzungen. - 12) Sterbefälle. |
den Holzpreistarif pro 1881/82 in den Großherzoglichen Domanialwaldungen betreffend.
Unter Bezugnahme auf das von Großherzoglichem Ministerium der Finanzen unterm 9. Juli 1870 (Reg.-Bl. Nr. 35 von 1870) erlassene Reglement, betr. die Holzpreise und den Holzverkauf in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird der nachstehende Tarif mit der Bemerkung bekannt gemacht, daß die Ansätze desselben vom 1. October d. J. an bei den aus Rechnung des Jahres 1881/82 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden.
Darmstadt, am 27. September 1881.
Abtheilung für Forst- und Cameral-Verwaltung.
Meisenzahl.
Joseph