Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B169

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 22.
Darmstadt, den 22. September 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Organisation der Ersatzbehörden betreffend. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Dienstnachrichten. - 6) Militärdienstnachricht. - 7) Charakterertheilungen. - 8) Dienstentlassungen. - 9) Ruhestandsversetzungen. - 10) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Organisation der Ersatzbehörden betreffend.

      Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung vom 29. Juni 1874 - Nr. 37 dez Regierungsblattes für 1874 - wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des nunmehrigen Provinzialdirectors der Provinz Rheinhessen Friedrich Küchler der Provinzialdirector der Provinz Starkenburg Gustav v. Marquard zum Specialbeauftragten des unterzeichneten Ministeriums, welcher mit dem Commando der Großherzoglich Hessischen (25.) Division als Ersatzbehörde dritter Instanz zu fungiren hat, bestellt worden ist.
      Darmstadt, den 10. September 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Rautenbusch.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Mechaniker Wilhelm Gunder zu Darmstadt in Anerkennung der von demselben am 12. Juli l. J. mit Muth und eigener Lebensgefahr vollzogenen Rettung des Bäckergehilfen Jacob Koch aus Eich vom Tode des Ertrinkens das allgemeine Ehrenzeichen