Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B137

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 18.
Darmstadt, den 1. August 1881.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckten Waaren betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881/82 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Gießen. - 3) Uebersicht der für das Jahr 1881/82 und das 1. Quartal 1881 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Darmstadt. - 4) Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1881/82 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten. - 5) Bekanntmachung, die Vergütung der Brandschäden zu Lampertheim betreffend. - 6) Ordensverleihung. - 7) Namensveränderungen. - 8) Charakterertheilung. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die Zollbehandlung der wollenen Tuch- und Zeug-, sowie bedruckten Waaren betreffend.

      Unter Bezugnahme auf das Reichsgesetz vom 19. Juni 1881, die Abänderung des Zolltarifs betreffend, und die vom Bundesrathe hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen, wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im Großherzogthum Hessen bis auf Weiteres den Hauptsteuerämtern zu Darmstadt, Offenbach, Mainz und Worms die Befugniß beigelegt worden ist, unter die Nummern 41 d 5 und 41 d 6 des Zolltarifs fallende Waaren mit Anwendung der getroffenen Bestimmungen zu anderen, als den höchsten Zollsätzen der Tarifnummern abzufertigen.
      Darmstadt, den 16. Juli 1881.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Ewald.