Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B124

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 16.


Bekanntmachung,
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen für 1881/82 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1881/82 von der Stadt Gießen an Umlagen erhoben werden:

       a. auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen
213 680,64 Mark 5.svg
b. auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde
2 383,60 Mark 5.svg
c. auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten
7 991,52 Mark 5.svg

wozu sich der Beitrag auf einen Gulden Steuerkapital berechnet:

für den Ausschlag a auf 49,380 Pfennig 5.svg
" "
"
b "
0,708
"
" "
"
c "
5,232
"

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in sechs Zielen, den Monaten April, Juni, August, October, December 1881 und Februar 1882, erfolgen soll.
      Gießen, am 17. Mai 1881.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1881/82 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Vilbel zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahr 1881/82 von der Gemeinde Vilbel 28395 Mark 5.svg Umlagen mit einem Ausschlags-Coefficienten von 54,882 Pfennig 5.svg auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen erhoben werden, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Erhebung in vier Zielen, nämlich in den Monaten Juni, August, October und December 1881, stattfinden soll.

Friedberg, den 9. Mai 1881.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.