Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B112
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Nr. 14.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Dr. Braden.
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Vorstehende Uebersicht wird mit dem Anfügen als richtig bescheinigt und zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember d. J. erfolgen soll. Zugleich wird bekannt gemacht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in den israelitischen Gemeinden Bad-Nauheim, Nieder-Florstadt und Vilbel ein Viertel der pro 1880 genehmigten Umlagen, wie solche in Beilage Nr. 18 zum Großherzoglichen Regierungsblatt für 1880 veröffentlicht sind, im Laufe des nächsten Monats erhoben werden soll.
Friedberg, den 25. April 1881.
Dr. Braden.