Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B101

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Beilage Nr. 13.


d. Gebühren der Großherzoglichen Steuerkommissäre:
für Führung der Brandkataster in Jahre 1880
von 6601 Veränderungen im Besitze
à 50 Pfennig 5.svg
3300 Mark 5.svg 50 Pfennig 5.svg
von 8533 Veränderungen
an den Versicherungskapitalien à 70 Pfennig 5.svg
5973 Mark 5.svg 10 Pfennig 5.svg
9273 Mark 5.svg 60Pfennig 5.svg
für Repartition der Beiträge, Fertigung der Erhebregister und der Anforderungszettel (5 Pfennig 5.svg pr. Item und da, wo Art. 23 pos. 2 des Gesetzes vom 6. Juni 1853 eingeführt ist, 7 Pfennig 5.svg pr. Item) vorsorglich
7364 Mark 5.svg --- Pfennig 5.svg
16 637 Mark 5.svg 60 Pfennig 5.svg
e. An Erhebgebühren für die Unter- und Ober-Erheber vorsorglich
42 630 Mark 5.svg --- Pfennig 5.svg
f. An verschiedenen Ausgaben:
Beitrag zu den Kosten der Vereinigung öffentlicher Feuerversicherungsanstalten
in Deutschland
219 Mark 5.svg --- Pfennig 5.svg
Kosten, welche durch Beschickung der Versammlung von Vertretern öffentlicher Feuerversicherungsanstalten in Deutschland - abgehalten zu München am 30.
Juni bis 2. Juli 1880 - entstanden sind
265 Mark 5.svg --- Pfennig 5.svg
Außerordentlicher Beitrag zu den Kosten für Aufstellung neuer Brandkataster
von Bürgel, Neu-Isenburg und Sprendlingen an Großh. Steuerkommissariat Offenbach
162 Mark 5.svg 94 Pfennig 5.svg
646 Mark 5.svg 94 Pfennig 5.svg
g. Beitrag in den Fonds zur Unterstützung von Personen, welche in Folge ihrer Theilnahme an den Löschanstalten verunglückten, und ihrer Hinterbliebenen, sowie zur Förderung des Feuerlöschwesens, insbesondere zu Beiträgen an Feuerwehren und Gemeinden, gemäß Art. 1 des Gesetzes vom 10. September 1878, Ein Procent der Einnahme, mit
10 960 Mark 5.svg --- Pfennig 5.svg
im Ganzen also auf
1 097 125 Mark 5.svg 01 Pfennig 5.svg



      Zur Deckung des Bedürfnisses sollen, nach Beschluß der verstärkten Brandversicherungs-Commission vom 20. April 1881 - und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. April 1881, zu Nr. M. J. 8936 - auf je Einhundert Mark Versicherungskapital, das nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1880 beträgt:

in der Provinz Oberhessen 247 588 080 Mark 5.svg
" "
"
Starkenburg 364 360 310 Mark 5.svg
" "
"
Rheinhessen 300 887 450 Mark 5.svg

demnach im Ganzen
912 835 840 Mark 5.svg