Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B093
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, nämlich in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember 1881, stattfinden soll.
Friedberg, den 22. Februar 1881.
Dr. Braden.
die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Gießen für das erste Vierteljahr 1881 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, und der Justiz wird von den in unserer Bekanntmachung vom 2. März 1880 - Beilage Nr. 9 des Regierungsblattes - enthaltenen, für das Jahr 1880 genehmigten Communalumlagen in den Gemeinden unseres Kreises mit Ausnahme der Gemeinde Trais-Horloff und der Feldgemarkung Bergheim ein Viertheil zur Bestreitung der Bedürfnisse im ersten Vierteljahr 1881 erhoben.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im laufenden Monate stattfinden soll.
Gießen, am 11. April 1881.
Dr. Boekmann.