Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B081

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 11.
Darmstadt, den 27. April 1881.


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Bekanntmachung, den Locomotiv-Betrieb auf dem Verbindungsgeleise von dem C. Heyl´schen Etablissement Maria-Münster nach dem Ludwigs-Bahnhofe zu Worms betreffend. - 3) Bekanntmachung, betreffend die Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Darmstadt für das 1. Quartal 1881. - 4) Uebersicht der für das Jahr 1881 und bis Ende März 1882 vorgesehenen Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Offenbach. - 5) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881 zur Erhebung genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Büdingen. - 6) Uebersicht der für das Jahr 1881 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim. - 7) Uebersicht der von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1881 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld. - 8) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 9) Namensveränderungen. - 10) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 11) Militärdienstnachricht. - 12) Dienstnachrichten. - 13) Charakterertheilungen. - 14) Concurrenzeröffnungen.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Elisabetha Winter aus Hillesheim in Anerkennung dessen, daß sie am 23. September 1879 zu Heßloch, im Kreise Worms, durch ihr muthvolles Verhalten dem von einem wüthenden Stier angegriffenen Arbeiter Heinrich Fröhlich von da das Leben rettete, eine Geldprämie Allergnädigst zu verleihen geruht.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, den 1. April 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
von Starck.
Achenbach.