Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B072
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit beglaubigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, nämlich in den Monaten April, Juni, August, October und Dezember 1881 und Februar 1882, stattfinden soll.
Erbach, den 19. März 1881.
Jost.
die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Alzey für das erste Vierteljahr 1881 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz werden die durch unsere Bekanntmachung vom 8. Januar 1880 in Beilage Nr. 10 des Großh. Regierungsblattes veröffentlichten, für das Jahr 1880 erhobenen Communalumlagen in den Gemeinden des Kreises Alzey mit einem Sechstheil zur Bestreitung der Bedürfnisse im ersten Vierteljahr 1881 weiter erhoben mit Ausnahme der Gemeinden Hackenheim, Frei-Laubersheim und Pfaffen-Schwabenheim, sowie der Gemeinde Ippesheim, in welch letzterer nur ein Sechstheil der allgemeinen Umlagen auf das gesammte Communalsteuerkapital der Ortseinwohner und Forensen, aber keine Cultus- oder sonstige Umlagen für diese Zeit erhoben werden sollen.
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung im laufenden Monat stattfinden soll.
Alzey, am 19. März 1881.
Wolf.