Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/165

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Nr. 22.




Bundesstaat: ...............
Verwaltungsbezirk: ...............
Muster 4.
Einreichungstermine:
15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. Mai.




Uebersicht

der

Einnahme an Reichs-Stempelabgaben

für

das 1te bis...te Quartal des Etatsjahres 18.....


Vorschriften für den Gebrauch.
1. Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Etatsjahres, also z. B. für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich Dezember.
2. In der Spalte 11 kommen die vom Reichsschatzamte festgestellten Steuerbeträge für Loose der Staatslotterien zum Ansatz.
3. Die Spalte 13 dient zur nachrichtlichen Angabe der Steuerbeträge für Loose von Privatlotterien, welche am Schlusse des betreffenden Quartals noch nicht eingezahlt sind.
4. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.