Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/165
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 22.
Uebersicht
der
Einnahme an Reichs-Stempelabgaben
für
das 1te bis...te Quartal des Etatsjahres 18.....
Vorschriften für den Gebrauch.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
<<<Vorherige Seite [164] |
Nächste Seite>>> [166] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Bundesstaat: ............... Verwaltungsbezirk: ............... |
Einreichungstermine: 15. Juli, 15. Oktober, 15. Januar und 15. Mai. |
der
Einnahme an Reichs-Stempelabgaben
für
das 1te bis...te Quartal des Etatsjahres 18.....
1. | Die in dieser Uebersicht anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Etatsjahres, also z. B. für das 1. bis 3. Quartal die Solleinnahme für April bis einschließlich Dezember. | |
2. | In der Spalte 11 kommen die vom Reichsschatzamte festgestellten Steuerbeträge für Loose der Staatslotterien zum Ansatz. | |
3. | Die Spalte 13 dient zur nachrichtlichen Angabe der Steuerbeträge für Loose von Privatlotterien, welche am Schlusse des betreffenden Quartals noch nicht eingezahlt sind. | |
4. | Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt. |