Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/145
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Nr. 22.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Muster d.
Eingegangen den ..... ................18 ... . |
No. .......... des Anmeldungs-Registers. |
No. .......... des Hebe-Registers. |
(Schwarzstempel.) |
daß stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt oder zu weiteren Einzahlungen auf solche aufgefordert wird.
(Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben § 4.)
Anmeldenden Nameund Wohnort. |
die Anmeldung in Spalte 6 bis 9 bezieht, |
soll erfolgen die |
bezw. Einzahlung soll erfolgen |
merkungen. | |||||||
und Bezeich- nung. |
zahl. |
Littera und Num- mern. |
Nenn- werth Mark. |
zur Zeichnung. |
forderung zur Ein- zahlung von Mark. |
welchen Tagen. |
welchen deutschen Stellen. | ||||