Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/135
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Eingegangen am ........................ 18 ..........
No. .......... des Anmeldungs-Registers.
No. .......... des Hebe-Registers.
(Schwarzstempel.)
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von inländischen Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetze vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben.
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend spezifizirten Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, sowie, daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll.
........................ , den .......... ten ............... 18 .......... .
Des Anmeldenden | Vor- und Zuname. | |
Wohnort und Wohnung. |
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet.
........................ , den .......... ten ............... 18 .......... .