Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/105
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 15.
Bekanntmachung,
die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
<<<Vorherige Seite [104] |
Nächste Seite>>> [106] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Eisenbahnbureaudiener | <math>\left. \begin{align} \\ \\ \\ \\ \end{align} \right\}</math> | in Klasse IX. |
Eisenbahn-Schaffner und Bremser | ||
Haltestelle-Aufseher | ||
Heizer bei der Eisenbahn |
Darmstadt, den 15. Juni 1881.
Innern und der Justiz. v. Starck. |
der Finanzen. Schleiermacher. |
Rautenbusch.
die allgemeine Einführung von Stempelmarken betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 23. September 1879 in obigem Betreff wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 2 weitere Arten Stempelmarken - zu 200 und 300 - angefertigt worden sind, welche von der Hauptstempelverwaltung vom 1. Juli d. J. ab gleichwie die andern Arten Stempelmarken gegen Vorausbezahlung des Stempelbetrags an die Stempelmarken-Austheiler auf Bestellung abgegeben werden.
Darmstadt, den 21. Juni 1881.
Innern und der Justiz. v. Starck. |
der Finanzen. Schleiermacher. |
Kramer.
|