Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/060

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1881.djvu
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Nr. 11.


Uebereinkommen
zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei.



      Nachdem die Großherzoglich Hessische Regierung sich bereit erklärt hat, auf Grundlage des zwischen Preußen und mehreren anderen Deutschen Staaten am 3. December 1877 zu Berlin abgeschlossenen Uebereinkommens wegen Herbeiführung übereinstimmender Maßregeln zum Schutze und zur Hebung der Fischerei eine Vereinbarung mit der Königlich Preußischen Regierung zu treffen, sind zu diesem Zweck als Vertreter der beiden Regierungen und zwar:

für das Großherzogthum Hessen:

der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich Preußischen Hofe Staatsrath
            Dr. Neidhardt

und

der Oberförster Preuschen;

für das Königreich Preußen:

der Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius

und

der Vortragende Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Geheime Regierungsrath Fastenau
zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratifikation folgendes Uebereinkommen getroffen.

§ 1.

      Beim Fischfange in nicht geschlossenen Gewässern sollen folgende Vorschriften Anwendung finden:

1) Die Fischerei auf Fischsamen ist zu verbieten.
2) Fische und Krebse der nachbenannten Arten dürfen nicht gefangen werden, wenn sie, von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen, nicht mindestens folgende Länge haben:
Stör (Acipenser sturio) 100 cm.
Lachs (Salm, Salmo salar) 50 "
Große Maräne (Madue-Maräne, 'Coregonus maraena) 40 "
Aal (Anguilla vulgaris) <math>\left. \begin{align} \\ \\ \\ \end{align} \right\}</math> 35 "
Zander (Sandart, Lucioperca sandra)
Rapfen (Raapfen, Rapf, Schied, Aspius rapax)
Blei (Brachsen, Brasse, Abramis brama) <math>\left. \begin{align} \\ \\ \\ \\ \end{align} \right\}</math> 28 "
Lachsforelle (Meerforelle, Silberlachs, Strandlachs, Trump, Salmo trutta)
Maifisch (Alse, Clupea alosa)
Finte (Clupea finta)
Hecht (Esox lucius) 25 "
Aland (Nerfling, Idus melanotus) <math>\left. \begin{align} \\ \\ \\ \\ \end{align} \right\}</math> 20 "
Barbe (Barbus fluviatilis)
Schnepel (Schnäpel, Coregonus oxyrynclius)
Döbel (Squalius cephalus)
Karpfen (Cyprinus carpio) <math>\left. \begin{align} \\ \\ \end{align} \right\}</math> 20 "
Schlei (Tinca vulgaris)