Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B219

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 28.


Sterbfälle.
      Gestorben sind:
1) am 20. November der Gerichtsschreiber Daniel Wachtel zu Seligenstadt;
2) am 22. November der Oberst i. P. Karl Wilkens zu Offenbach;
3) am 2. December der Schullehrer Johann Pitz zu Viernheim;
4) am 4. December der evangelische Pfarrer Friedrich Engelbach zu Dortelweil;
5) am 11. December der evangelische Pfarrer Theodor Bindewald zu Frischborn;
6) am 14. December der evangelische Pfarrer Georg Karl Guntrum zu Nieder-Ramstadt.



Zur Nachricht.

      Das Großherzogliche Regierungsblatt erscheint in 2 Theilen, Haupttheil und Beilage, in gr. 4. Format, so oft Materialien vorhanden sind, ohne sich an eine bestimmte Zeit zu binden. Daß und wann eine Nummer des Regierungsblattes (Haupttheil oder Beilage) erschienen ist, wird jedesmal in der Darmstädter Zeitung angezeigt.
      Sowohl auf den Haupttheil als die Beilage kann getrennt abonnirt werden, und beträgt der Abonnementspreis für das ganze Jahr für den Haupttheil 3 Mark 5.svg., für die Beilage 2 Mark 5.svg. excl. Bestellgebühr.
      Angeblich ausgebliebene Blätter werden nur dann unentgeltlich nachgeliefert, wenn die Reclamation alsbald erfolgt.
      Darmstadt, im December 1880.

Die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes.



      Alle diejenige Correspondenz, welche Einrückungen in das Großherzogliche Regierungsblatt zum Gegenstand hat, ist an die Redaction desselben zu adressiren; Zuschriften, welche die Versendung des Blattes betreffen, sind dagegen an die Expedition des Großherzoglichen Regierungsblattes zu richten. Alle Zuschriften und Sendungen sind zu frankiren..

Darmstadt, im December 1880.
Die Redaction des Großherzoglichen Regierungsblattes.