Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B119
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Beilage Nr. 15.
Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
Ordensverteihung.
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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 8. Mai dem Schiffscapitän August Harling aus Bingen die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Fürsten Karl von Rumänien verliehenen Ritterkreuzes des Ordens "Stern von Rumänien" zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 30. April dem Fußgendarmen Johann Peter Engelhard im Großherzoglichen Gendarmerie-Corps das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen.