Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B102

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 13.


Bekanntmachung,
den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1880 betreffend.

      Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1880 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Drei Pfennige von Einem Gulden Normalsteuercapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
      Offenbach, den 15. April 1880.

Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
v. Marquard.



Ordensverleihungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 1. April dem Forstwarten der Forstwartei Fasanerie in der Oberförsterei Kranichstein Förster Ludwig Christoph Müller in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen Dienste das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
2) am 17. April dem Kanzleidiener bei dem Verwaltungsgerichtshofe, der Brandversicherungs-Commission und der Centralstelle für die Landes-Statistik Georg Becker in Anerkennung seiner mehr als fünfzigjährigen treuen Dienste das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, -
3) am 21. April dem Ministerialkanzleidiener bei dem Ministerium des Innern und der Justiz Johann Heinrich Grünewald in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen Dienste die silberne Verdienstmedaille des Ludewigsordens, -
4) am 24. April dem Kanzler der Landes-Universität Geheimerath Professor Dr. Hermann Wasserschleben das Comthurkreuz 2. Classe des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - den Professoren Dr. Wilhelm Oncken, Dr. August Streng und Dr. Lothar Seuffert das Ritterkreuz 1. Klasse dieses Ordens, - zu verleihen.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
am 12. April dem Forstmeister Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Leiningen Walter Ritter von Plönnies zu Amorbach die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes 1. Classe von dem Orden des Zähringer Löwen - zu ertheilen.

Charakterertheilungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 24. April dem Professor der Botanik an der Landes-Universität Gießen Dr. Hermann Hoffmann den Character als "Geheimer Hofrath", -
2) an demselben Tage dem Kreis-Baumeister des Kreis-Bauamts Gießen Baurath Hermann Holzapfel den Character als "Geheimer Baurath", - zu verleihen.