Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B067
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Am Schlusse des Jahres 1877 blieben | 1498 | |||||||
Während 1878 und I. Quartal 1879 wurden aufgenommen: | ||||||||
1) | in | der | Provinz Starkenburg | 178 | 498 | |||
2) | " | " | " Oberhessen | 120 | ||||
3) | " | " | " Rheinhessen | 68 | ||||
4) | Waisen, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhalten | 132 | ||||||
Mithin wurden in 1878 und im I. Quartal 1879 zusammen verpflegt | 1996 | |||||||
Entlassen wurden: | ||||||||
1) | in | der | Provinz Starkenburg | 160 | 405 | |||
2) | " | " | " Oberhessen | 95 | ||||
3) | " | " | " Rheinhessen | 56 | ||||
4) | Waisen, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhielten | 94 | ||||||
Am Ende des Monats März 1879 blieben mithin in Verpflegung | 1591 |
Darmstadt, den 12. Februar 1880.
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1880 betreffend.
Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1880, namentlich zur Bezahlung des Gehaltes des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der desfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 4800 erhoben werden, wozu der Beitrag vom Gulden Normalsteuercapital der zum Landjudenschaftsverbande gehörigen beitragspflichtigen Israeliten sich auf 1,974 berechnet. Es wird dies mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, daß die Erhebung in dem Monat Juli dieses Jahres bei den betreffenden israelitischen Gemeindekassen in einer Summe für sämmtliche Israeliten einer jeden Gemeinde erfolgen soll.
Darmstadt, am 24. Februar 1880.
Küchler.