Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/B067

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Beilage Nr. 9.
Stand der Waisen am Ende März 1879.
Am Schlusse des Jahres 1877 blieben 1498
Während 1878 und I. Quartal 1879 wurden aufgenommen:
1) in der Provinz Starkenburg 178 498
2) " " " Oberhessen 120
3) " " " Rheinhessen 68
4) Waisen, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhalten 132
Mithin wurden in 1878 und im I. Quartal 1879 zusammen verpflegt 1996
Entlassen wurden:
1) in der Provinz Starkenburg 160 405
2) " " " Oberhessen 95
3) " " " Rheinhessen 56
4) Waisen, welche während der Lehrzeit Unterstützung erhielten 94
Am Ende des Monats März 1879 blieben mithin in Verpflegung 1591

                  Darmstadt, den 12. Februar 1880.

Langsdorf, Rechnungsrath.



Bekanntmachung,}}
den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse zu Darmstadt für 1880 betreffend.

      Zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaftskasse dahier für 1880, namentlich zur Bezahlung des Gehaltes des Großherzoglichen Rabbinen dahier und der mit Erhebung und Verrechnung der desfallsigen Beiträge verbundenen Kosten, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 4800 Mark 5.svg erhoben werden, wozu der Beitrag vom Gulden Normalsteuercapital der zum Landjudenschaftsverbande gehörigen beitragspflichtigen Israeliten sich auf 1,974 Pfennig 5.svg berechnet. Es wird dies mit dem Anfügen hiermit bekannt gemacht, daß die Erhebung in dem Monat Juli dieses Jahres bei den betreffenden israelitischen Gemeindekassen in einer Summe für sämmtliche Israeliten einer jeden Gemeinde erfolgen soll.
      Darmstadt, am 24. Februar 1880.

Großherzogliche Provinzial-Direction Starkenburg.
Küchler.