Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/317

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 28.
Darmstadt den 19. August 1880.


Inhalt: Bekanntmachung, die Organisation der Kreisveterinärämter betreffend.



Bekanntmachung,
die Organisation der Kreisveterinärämter betreffend.


      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben durch Allerhöchste Entschließung vom 10. Juli l. J. zu bestimmen geruht, daß, um eine thunlichste Uebereinstimmung der Kreisveterinärbezirke mit den Kreisen zu erzielen, an Stelle der bisherigen Eintheilung der Bezirke der Kreisveterinärämter die folgende zu treten habe:

I. Provinz Starkenburg.

      Die Bezirke der Kreisveterinärämter Darmstadt, Groß-Gerau und Offenbach umfassen die gleichnamigen Kreise.
      Der Bezirk des Kreisveterinäramts Reichelsheim besteht aus den Gemeinden des Kreises Bensheim: Kolmbach, Laudenau, Lindenfels, Schlierbach, Winkel, Winterkasten, ferner aus den folgenden des Kreises Dieburg: Allertshofen, Asbach, Billings, Brandau, Brensbach, Ernsthofen, Frankenhausen, Fränkisch-Krumbach mit Bierbach, Erlau, Güttersbach und Michelbach, Groß-Bieberau mit Hippelsbach, Herchenrode, Hoxhohl, Klein-Bieberau, Lichtenberg mit Obernhausen, Lützelbach, Meßbach, Neunkirchen, Neutsch, Nieder-Modau, Niedernhausen,