Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/277

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 23.



Muster 7
(zu § 23).


Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau.
Steuerhebebezirk Schwedt.
Verwiegungsstelle Schwedt.
Gemeinde Dambach.


Anmeldung
von
unversteuertem inländischem Tabak zur Verwiegung.


Bei dem zur Verwiegung gestellten Tabak war die Feststellung gerichtet auf
Anträge
in Bezug auf die
Versteuerung oder
Weiterabfertigung
des Tabaks.
a. die Blätterzahl.
b. die Gewichtsmenge
Anzahl
der
Bündel.
Anzahl der
Blätter
in dem
Restbündel.
Grumpen
Bruch und
sonstige Abfälle
der Kolli.
der Kolli.
Zahl.
Art.
Gattung
des
Tabaks.
Zahl.
Art.
Zahl.
Art.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
30 2354 - - 1 Sack - - - Es werden versendet 106 kg,
veräussert 75 kg, der Rest
wird zurückgenommen und
auf den Bodenräumen meiner
Wirthschaftsgebäude weiter
aufbewahrt werden.


Dambach, den 30. October 1880.
(Unterschrift des Tabakpflanzers.)
Georg Huber.[GWR 1]
Abgegeben Schwedt, den 30. Oktober 1880.
Eingetragen in das Verwiegungsregister unter Nr. 119.
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.)
Königliches Steueramt.
Küsell.
[GWR 1]


Anleitung.
1) War die Feststellung auf die Blätterzahl gerichtet , so sind Einträge in den Spalten 1 bis 4, war die Feststellung auf die Gewichtsmenge gerichtet, so sind Einträge in den Spalten 5 bis 7 zu machen.
2) Soll der Tabak nach der Verwiegung von dem Tabakpflanzer zurückgenommen und unversteuert weiter aufbewahrt werden, so ist dies in Spalte 8 anzugeben; gleichzeitig sind daselbst die Räume zu bezeichnen, in welchen die Lagerung stattfinden soll.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 Sämtliche Personennamen auf der Seite 277 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.