Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/275

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
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Nr. 23.



Muster 6
(zu § 13).


Entscheidung.



      Der Tabakpflanzer Herr Georg Huber[GWR 1] zu Dambach wird unter Bezugnahme auf den von ihm unter dem 19. August 1880 erhobenen Einspruch hiermit benachrichtigt, daß die auf Grund des § 7 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Tabaks, vom 16. Juli 1879 (Reichs-Gesetzblatt Seite 245) niedergesetzte Bezirkscommission die von ihm zu vertretende
Blätterzahl
Gewichtsmenge
wie folgt festgesetzt hat:
Lau-
fende
Nr.
Lage
der
angemeldeten
Grundstücke.
Ermittelter
Flächeninhalt
der
angemeldeten
Grundstücke.
Beantragte Ermäßigung
auf
Nach der Entscheidung
der Commission ist zu
vertreten
Bemerkungen.
Blätterzahl.
Gewichts-
menge
Blätterzahl.
Gewichts-
menge
Ar.
□Meter.
Stück.
kg
Stück.
kg
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
1.



Am Wege nach
Schwedt.
38 17 110000 - 112414 -

Dambach, den 27. August 1880

Die Bezirkscommission.
(Unterschriften.)
Ewald.
Oberinspector.

[GWR 1]
Müller.
[GWR 1]
Ermler.
[GWR 1]



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Sämtliche Personennamen auf der Seite 275 sind fiktiv! Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „fiktive Namen“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.