Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/263
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Nr. 23.
Anmeldung
des
Tabakpflanzers Georg Huber[GWR 1] wohnhaft zu Dambach über die im Jahre 1880 mit Tabak bepflanzten Grundstücke.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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Hierzu eine Beilage. (Zu § 1.) | ||
Hauptsteueramtsbezirk Prenzlau. Steuerhebebezirk Schwedt. |
Gemeinde Dambach. Anmelderegister Nr. 201. |
des
Tabakpflanzers Georg Huber[GWR 1] wohnhaft zu Dambach über die im Jahre 1880 mit Tabak bepflanzten Grundstücke.
1) | Die mit Tabak bepflanzten Grundstücke sind in den Spalten 2 und 3 einzeln nach ihrer Bezeichnung und ihrem Flächeninhalt anzugeben. Am Fuße der Spalte 3 ist die Summe des Flächeninhalts der angemeldeten Grundstücke ersichtlich zu machen. |
2) | Insofern der Inhaber der mit Tabak bepflanzten Grundstücke (Tabakpflanzer) den Tabak gegen einen bestimmten Antheil oder unter sonstigen Bedingungen durch einen Anderen anpflanzen oder behandeln läßt, ist dies in Spalte 5 anzugeben. |
3) | Die Anmeldung ist bis zum Ablauf des 15. Juli bei der Steuerhebestelle des Bezirks einzureichen. Die Anmeldung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grundstücke muß spätestens am dritten Tage nach dem Beginn der Bepflanzung bewirkt werden. |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ fiktiver Name.