Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/229

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
<<<Vorherige Seite
[228]
Nächste Seite>>>
[230]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 22.


Formular 19, zu § 16, III. und § 17. der Instruction vom 15. Juni 1880.

(Vorderseite.)
Abfuhrschein über . . . . . .


Waldungen der Gemeinde
Versteigerung Nr. ..... Handabgabe im .... Quartale
für das Rechnungsjahr 18 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zu ............. erhält gegen Vorzeigung jenseitiger Bescheinigung oder Quittung des Gemeindeeinnehmers

District.
Abzählungs-
Nummern.
Sorte und Art.
Menge.
Preis.
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg





Summe
den .. .. .. ten .. .. .. .. .. .. 18
Der Gr. Bürgermeister.


NB. Wenn Versteigerung stattgefunden hat, ist oben "Handabgabe im Quartale" zu streichen und umgekehrt.



(Rückseite.)

Gegen vorherige Zahlung.
Zahlungstermin» für gegen Bürgschaft abgegebene Producte bis
längstens
Zahltage:
Abfuhrtermin vom .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. bis .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. jeden Tag und von da an bis zum .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. von Morgens .. .. .. bis Nachmittags .. .. .. Uhr.

Bemerkungen für den Empfänger.

      Der Empfänger hat diesen Abfuhrschein vor der Abfuhr dem schützenden Forstdiener vorzuze1gen und während derselben stets bei sich zu führen, auch bei der Bezahlung dem Gemeinde-Einnehmer vorzulegen.
-

Bescheinigung des Gemeinde-Einnehmers.

      Von dem jenseitigen Schuldner ist heute Bürgschein über die Summe von .. .. .. .. .. Mark 5.svg .. .. .. .. Pfennig 5.svg abgegeben worden.

.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. den .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. 18



Quittung des Gemeinde-Einnehmers.
      Von jenseitigem Geldbetrage sind Mark 5.svg Pfennig 5.svg
sodann die Beitreibungskosten
"
"
in Summe
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg

schreibe
richtig bezahlt und unter Nr. .. .. .. .. .. im Tagebuche eingetragen worden.

.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. den .. .. .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. 18
Der Gemeinde-Einnehmer.



Rest-Quittung.
      Die Restschuld mit Mark 5.svg Pfennig 5.svg
sodann die Beitreibungskosten
"
"
in Summe
Mark 5.svg
Pfennig 5.svg

schreibe
sind richtig bezahlt und unter Nr. .. .. .. .. .. im Tagebuche eingetragen worden.

.. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. den .. .. .. .. ten .. .. .. .. .. .. .. .. 18
Der Gemeinde-Einnehmer.