Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/216
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 22.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
<<<Vorherige Seite [215] |
Nächste Seite>>> [217] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Nachdem vorstehende Versteigerung genehmigt und dies den Steigerern eröffnet worden war, wurde denselben zugleich bekannt gemacht, daß der erste Abfuhrtag auf .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. bestimmt sei.
Der Erlös mit .. .. .. .. .. , schreibe .. .. .. .. .. .. .. .. .. Mark .. .. Pfennig wird dem Gemeinde-Einnehmer unter dem Bemerken hierdurch in Einnahme decretirt, daß
1) | die unter Ord.-Nr. aufgeführten Steigerer vor der Abfuhr Baarzahlung zu leisten haben, | |
2) | den Uebrigen aber Zahlungsfrist bis .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. gestattet worden ist. |
.. .. .. .. .. .. .. .., den .. .. ten .. .. .. .. .. .. 18 .. ..
Der Großh. Bürgermeister:
Daß der Steigerungserlös auf Seite .. .. Nummer .. .. .. des Controlbuchs gehörig controlirt worden ist, bescheinigt:
Das controlirende Gemeinderathsmitglied: