Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880/030
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Nr. 6.
Bekanntmachung,
die Aufhebung der Rentämter Langen und Schotten, sowie die Organisation verschiedener Rentämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880 | |
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die Aufhebung der Rentämter Langen und Schotten, sowie die Organisation verschiedener Rentämter in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allerhöchst anzuordnen geruht:
1) | die Rentämter Langen und Schotten aufzuheben; | |
2) | die Districtseinnehmereien Langen, Offenbach I und Offenbach II, sowie die Oberförstereien Heusenstamm, Langen und Mitteldick dem Rentamt Darmstadt, die Oberförsterei Mörfelden dagegen dem Rentamt Groß-Gerau, | |
3) | die Districtseinnehmereien Gedern, Grebenhain, Schotten und Ulrichstein, sowie die Oberförstereien Eichelsdorf, Feldkrücken, Grebenhain und Schotten dem Rentamt Nidda, die Districtseinnehmerei Laubach und die Oberförsterei Laubach aber dem Rentamt Gießen zuzutheilen; | |
4) | die Oberförsterei Griesheim vom Rentamt Darmstadt, die Districtseinnehmerei Altenstadt, sowie die Oberförsterei Düdelsheim vom Rentamt Nidda abzutrennen und erstgenannte Oberförsterei dem Rentamt Groß-Gerau, letztere dagegen wie die genannte Districtseinnehmerei dem Rentamt Friedberg zuzutheilen und | |
5) | den Districtseinnehmern zu Langen, Schotten und Ulrichstein die Untererhebung für Domanialgefälle zu übertragen. |
Diese Allerhöchsten Anordnungen werden mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß solche mit dem 1. Juli l. J. ins Leben treten sollen.
Darmstadt, den 15. März 1880.
Schleiermacher.
Strein.