Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/432
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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die neue Auflage der Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen betreffend.
Da die im Jahre 1854 erschienene Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums Hessen inzwischen so viele Abänderungen und Zusätze erhalten hat, daß hierdurch deren Gebrauch sehr erschwert ist, und da sich auch das Bedürfniß einer umfassenderen Revision dieser Taxordnung, als solche jährlich stattfindet, ergeben hat, so ist eine solche Revision vorgenommen und aus deren Grund eine neue Auflage der Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums veranstaltet worden.
Die neue Arzneimitteltaxe wird den betreffenden Großherzoglichen Behörden, Kreisärzten und Kreiswundärzten, Militärärzten und Kreisveterinärärzten zum dienstlichen Gebrauche, sowie den Apothekern zur genauen Beobachtung und pünktlichen Einhaltung mitgetheilt werden. Eine weitere Anzahl von Exemplaren derselben ist an die Buchhandlung des Großherzoglichen Staatsverlags - Hofbuchhandlung von G. Jonghaus in Darmstadt - zum Debit zu zwanzig Kreuzer für das Stück abgegeben worden.
Es wird dieses hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die neue Arzneimitteltaxe vom 1. Januar 1861 an in Wirksamkeit tritt.
- Darmstadt, den 24. December 1860.
v. Dalwigk.
die Errichtung von Personenannahmestellen für den Büdingen-Hanauer Postwagen betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Vonhausen und an dem Einschnitt der Straße von Haingründau Personenannahmestellen errichtet worden sind und nunmehr Personenbeförderung zwischen Büdingen und Vonhausen gegen Entrichtung von 11 kr. Personengeld, sowie zwischen Büdingen und dem Straßeneinschnitt bei Haingründau gegen Entrichtung eines Personengeldes von 18 kr., incl. der üblichen Gebühren, stattfindet.
- Darmstadt, den 19. December 1860.
Crève.
der Ergebnisse der Staatsschulden-Tilgungskasse-Rechnung für 1857.
Nach der Bestimmung des §. 16 des Staatsschulden-Tilgungs-Gesetzes vom 29. Juni 1821 wird nachstehend das Resultat der Staatsschulden-Tilgungskasse-Rechnung für 1857 zur öffentlichen Kenntniß gebracht.