Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/420

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 38.


2) im Jahre 1850 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 fl.
3) im Jahre 1851 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "
4) im Jahre 1852 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "
5) in demselben Jahre von Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Maria Alexandrowna von Rußland, jetzigen Kaiserin von Rußland Majestät 100 "
6) im Jahre 1853 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "
7) im Jahre 1855 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 700 "
8) im Jahre 1857 von Ihrer Majestät der Kaiserin von Rußland 200 "
9) im Jahre 1858 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "
10) im Jahre 1859 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "
11) in demselben Jahre von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Solms-Lich 100 "
12) in demselben Jahre von Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Ysenburg-Büdingen 100 "
13) in demselben Jahre von Seiner Erlaucht dem Grafen zu Solms-Laubach 100 "
14) in demselben Jahre von Seiner Erlaucht dem Grafen zu Solms-Rödelheim 100 "
15) im Jahre 1860 von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin 1000 "

Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben diese Schenkungen Allergnädigst zu bestätigen geruht und wird dieses, zufolge Allerhöchsten Auftrags, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 13. December 1860.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Zimmermann.



Ordensverleihungen.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
1) am 10. Juni dem Oberförster der Oberförsterei Lorsch Karl Rheinwald und dem Oberförster der Oberförsterei Steinbrückerteich Ludwig Schott, aus Anlaß ihres fünfzigjährigen Dienstjubiläums und in Rücksicht auf ihre geleisteten fünfzigjährigen treuen Dienste, das Ritterkreuz erster Klasse des Philipps-Ordens, und
2) am 6. October dem Schiffer Heinrich Leinweber II. zu Bingen das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" zu verleihen.



Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

am 17. December dem Geheimerath Maximilian von Biegeleben die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse vom Orden des Zähringer Löwen zu ertheilen.