Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/405

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 38.
Darmstadt am 27. December 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Militär-Durchmarsch- und Etappen-Convention zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung betr.; - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edeln That; - 3) Bekanntmachung, die Bestätigung von Schenkungen an das Mathilden-Landkrankenhaus in Darmstadt betr.; - 4) Ordensverleihungen; - 5) Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens.

Bekanntmachung,
die Militär-Durchmarsch- und Etappen-Convention zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung betreffend.

Nachstehende, zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung am 8/9. October 1860 abgeschlossene und inzwischen ratificirte Uebereinkunft wird hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen bekannt gemacht.

Darmstadt, den December 1860.
Aus Allerhöchstem Auftrag:
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
v. Koffler.



Militär- Durchmarsch- und Etappen- Convention
zwischen
der Großherzoglich Hessischen
und
der Königlich Preußischen Regierung.

Nachdem die zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung am 17. Januar 1817 zu Frankfurt a. M. abgeschlossene und seitdem mehrfach, zuletzt unter dem 20/30., April 1847 erneuerte Militär-Durchmarsch- und Etappen- Convention abgelaufen ist, das Bedürfniß eines die bezüglichen gegenseitigen Verhältnisse regelnden Uebereinkommens aber noch