Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/388

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 37.


Bezeichnung der Gewerbe.
Verhältnißmäßiger Zusatz.
Bemerkungen.
Basis.
Zusatz für die
Gehülfen
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G II
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fl.
Sauerkrauthändler im Großen Miethwerth
u. Gehülfen
Schildwirth, zum Beherbergen berechtigt desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Schneider der zugleich die Stoffe zu den Kleidungsstoffen liefert desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Schreiner mit Niederlage von Möbeln desgl.
Schwerspathhändler desgl.
Schwerspathmüller mit 2 bis 5 Gängen desgl. Der Miethwerth des Gewerbslocals kommt nur zur Hälfte in Ansatz.
Specerei- und Gewürzhändler im Kleinen desgl.
Spielkartenhändler desgl.
Stahlwaarenhändler im Kleinen mit Laden desgl.
Stein- und Braunkohlenhändler im Kleinen mit ständiger Niederlage desgl.
Strumpfhändler desgl.
Tabakshändler desgl.
Tapetenhändler desgl.
Tapezier mit Niederlage von Tapeten und Möbeln desgl.
Torfhändler im Großen desgl.
Uhrenmacher mit Uhrenhandel desgl.
Uhrenhändler desgl.
Vergantungs[GWR 1]-Unternehmer dergl.
Weinwirth mit Speisewirthschaft desgl.
Zuckerbäcker (Conditor) desgl.
Zuckerwaarenhändler desgl.
Marktschiffer Miethwerth Wegen Ermittlung der Mietwerthe der Schiffe siehe die Bemerkung bei "Schiffer für Waarentransport im Großen" Klasse 3.
Rothgerber ohne Gehülfen desgl.
Bleigießer und Bleizieher Gehülfen
Gold- und Silberarbeiter ohne Laden desgl.
Leinweber mit 6 bis 10 Stühlen desgl.
Schiffer für Ueberfahrt mit Fähren desgl.
Viehhändler mit Rindvieh desgl.
Wachszieher desgl.
Waffenschmied desgl.
Zeugweber mit 6 bis 10 Stühlen desgl.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. alter Begriff für "Zwangsversteigerung"