Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/344
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 33.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Bekanntmachung,
die von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1861 zu zahlende Einlage betreffend.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
Ordensverleihungen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [343] |
Nächste Seite>>> [345] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
zuzuwenden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben diesen Antrag Allergnädigst zu genehmigen geruht und wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, am 9. November 1860.
v. Dalwigk.
Hallwachs.
die von den Theilnehmern an der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung auf das Jahr 1861 zu zahlende Einlage betreffend.
Mit Bezug aus die §§. 8 und 9 der Statuten der Staats-Versicherungs-Anstalt für die Stellvertretung im Militärdienst vom 16. September 1851 (Regierungsblatt Nr. 28) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlage, welche bei dem Eintritt in diese Anstalt für die Musterungs- und Loospflichtigen des Jahres 1861 zu zahlen ist, 270 fl. (Zweihundert und Siebenzig Gulden) beträgt und daß die Einlagen vom 1. December laufenden Jahres an zur Versicherungskasse dahier bezahlt werden können.
- Darmstadt, den 20. November 1860.
v. Dalwigk.
Hallwachs.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: | |
1) | am 29. Juli dem Dr. Julius Levita, Anwalt der Kaiserlich Königlich Oesterreichischen und Königlich Preußischen Gesandtschaft zu Paris, das Ritterkreuz erster Klasse des Philippsordens, und |
2) | am 13. November dem katholischen Pfarrer zu St. Ignaz in Mainz Heinrich Starf in Rücksicht auf seine fünfzigjährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste das Ritterkreuz zweiter Klasse des Ludewigsordens zu verleihen. |
Der katholische Pfarrer Jacob Müller zu Heusenstamm, im Decanate Seligenstadt, ist in Folge freiwilliger Verzichtleistung von seiner Pfarrstelle entlassen worden. | |
Erledigt sind: | |
1) | die zweite evangelische Schulstelle zu Eschollbrücken, im Kreise Darmstadt, mit einem Gehalt von 304 fl. 7 kr. |
2) | die evangelische Schulstelle zu Rehbach, im Kreise Erbach, mit einem Gehalt von 200 fl.; dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Präsentationstecht zu derselben zu. |