Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/309

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 30.
Darmstadt am 25. October 1860.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, den zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Vertrag über die Herstellung einer Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen betr.; - 2) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.; - 3) Oeffentliche Anerkennung ein edlen That; - 4) Bekanntmachung, die zollamtliche Behandlung des Gütertransports auf den Eisenbahnen betr.; - 5) Bekanntmachung, die nachträgliche Erhebung einer Umlage III. Klasse in der Gemeinde Kallstadt, Kreises Lindenfels, betr.; - 6) Bekanntmachung, die Vertheilung der Preismedaillen in dem philologischen Seminar zu Gießen betr.; - 7) Namensveränderung; - 8) Dienstnachrichten; - 9) Versetzungen in den Ruhestand; - 10) Concurrenzeröffnung; - 11) Sterbfälle.

Bekanntmachung,

den zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen abgeschlossenen Vertrag über die Herstellung einer Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen betreffend.

Nachstehender, zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreich Preußen durch besonders dazu ernannte Bevollmächtigte am 7. Juli l. J. zu Bingen abgeschlossener Vertrag über die Herstellung einer Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen wird, nachdem derselbe inzwischen beiderseits ratificirt und die Auswechselung der Ratifications-Urkunden bewirkt worden ist, zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Darmstadt, den 13. Oktober 1860.
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
Hofmann.


Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein und Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preußen, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen, in dem Wunsche übereinstimmend, eine Eisenbahn zwischen Cöln und Gießen hergestellt zu sehen, haben zum Behufe einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt:

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein:
Allerhöchst Ihren Geheimen Staatsrath Friedrich Georg von Bechtold, Kommandeur zweiter Klasse des Großherzoglich Hessischen Ludewigsordens, Komthur erster Klasse des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adlerordens zweiter Klasse, Kommandeur des Königlich Spanischen Ordens Carls III.,