Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/237
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: 1) Bekanntmachung der Uebereinkunft unter den Rheinuferstaaten, den Bau der stehenden Brücke über den Rhein bei Mainz betreffend; - 2) Bekanntmachung, ein für das gräfliche Haus Schlitz, genannt von Görtz, errichtetes Familienstatut betr.; - 3) Bekanntmachung, die Postverbindung zwischen Alzey und Kirchheimbolanden betr.; - 4) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Oppenheim; - 5) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Grünberg; - 6) Ermächtigung zur Annahme fremder Orden; - 7) Namensveränderungen; - 8) Ertheilung von Erfindungspatenten; - 9) Dienstnachrichten; - 10) Charakterertheilungen.
der Uebereinkunft unter den Rheinuferstaaten, den Bau der stehenden Brücke über den Rhein bei Mainz betreffend.
Nachstehende, zwischen den Regierungen der Rheinuferstaaten am 3. April d. J. abgeschlossene und, laut der am 27. d. M. in dem Archiv der Central-Commission für die Rheinschifffahrt hinterlegten Ratifications-Urkunden, allseitig ratificirte Uebereinkunft wird hiermit zur Wissenschaft und Nachachtung im Großherzogthum Hessen bekannt gemacht und zugleich mit Rücksicht darauf, daß diese Bekanntmachung eingetretener Hindernisse halber nicht früher erfolgen konnte, nunmehr aber die in den Artikeln II., III. und IV. der Uebereinkunft festgesetzten Fristen theils schon abgelaufen sind, theils als zu kurz erscheinen, weiter verfügt, daß
- 1) die Frist, innerhalb welcher die Vorbeifahrt an der Brückenstelle bei Mainz stattgefunden haben muß, mit dem 27. September d. J. und
2) die Frist, innerhalb welcher die Entschädigungs-Ansprüche angemeldet werden müssen, mit dem 31. December d. J. abläuft.
Darmstadt, den 30. Juni 1860.
- 1) die Frist, innerhalb welcher die Vorbeifahrt an der Brückenstelle bei Mainz stattgefunden haben muß, mit dem 27. September d. J. und
Großherzogliches Ministerium des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern.
v. Dalwigk.
Zwischen den unterzeichneten, zu einer außerordentlichen Session der Central-Commission für die Rheinschifffahrt zusammengetretenen Bevollmächtigten der Rheinuferstaaten ist heute in besonderem Auftrage ihrer Regierungen folgende Uebereinkunft vereinbart worden: