Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/233
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 20.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [232] |
Nächste Seite>>> [234] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
18) | Gertrude Unrath von Mörlenbach, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 4 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 27. Januar 1860. |
19) | Catharina Fischer von Aschbach, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, wegen 1 kleinen Diebstahls und Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 8 Tagen, mit Stellung unter polizeiliche Aussicht auf 18 Monate nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 31. Januar 1860. |
20) | Magdalena Weidner von Virnheim, wegen einfachen im Complott verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 31. Januar 1860. |
21) | Jacob Jäckel von Hummetroth, wegen im 5. Rückfall, begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 17. Februar 1860. |
22) | Daniel Buchhammer von Darmstadt, wegen einfachen im Complott verübten Diebstahls, sowie Begünstigung 1 einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafevon 1 Jahr 1/2 Monat, |
23) | Georg Wilhelm Götz von Darmstadt, wegen 2 einfacher Diebstähle, wovon einer im Complott verübt, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie |
24) | Ernst Reinfrank von Darmstadt, wegen einfachen, im 4. Rückfall verübten Diebstahls, sowie wegen 2 kleiner Diebstähle, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 17 Monaten, die 3 Letztgenannten durch Urtheile vom 4. October 1859 und resp. 18. Februar 1860. |
25) | Margaretha Gölz von Nieder-Liebersbach, wegen im wiederholten Rückfall begangener Landstreicherei in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 18. Februar 1860. |
26) | Margaretha Veith von Lampertheim, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 24. Februar 1860. |
27) | Appollonia Wetzel von Wattenheim, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshansstrafe von 16 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf weitere 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 24. Februar 1860. |
28) | Anna Maria Stuckert von Balkhausen, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei und im 3. Rückfall verübten kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 3 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 6. März 1860. |
29) | Babette Kleyer von Darmstadt, wegen einfachen, im 4. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 6. März 1860. |
30) | Eva Maria Schmauß von Lützel-Wiebelsbach, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Bruchs der Confination, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 7. März 1860. |
31) | Philipp Schneider von Offenthal, wegen 1 einfachen, im 5. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 13. März 1860. |
32) | Conrad Rullmann von Darmstadt, wegen 2 einfacher im Complott verübter Diebstähle, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 20. März 1860. |
33 | Valentin Wildhard von Hainstadt, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 20. März 1860. |