Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/214

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 18.


die Versicherungs-Anstalt nicht vertreten werden konnten und deßhalb aus der Anstalt ausgetreten sind 22230 fl. - kr.
Die Einlagen dieser 362 Personen wurden zurückbezahlt resp. in 1859 übertragen mit 68780 fl. - kr.
Es blieben demnach 804 Versicherte, deren Einlagen betragen 152760 fl. - kr.
2) Hiervon wurden nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 16. September 1853 (Regierungsblatt Nr. 40) weiter für 16 Versicherte, welche nur 5 Jahre zu dienen haben würden, 1/6 der Einlage mit je 31 fl. 40 kr. Zurückbezahlt 506 fl. 40 kr.
Es blieben daher von den Einlagen übrig
152253 fl. 20 kr.
3) Da die Einlagen zur Stellung der durch den Aufruf eines zweiten Aufgebots erforderlichen Einsteher für die zum Militärdienste aufgerufenen Versicherten nicht hinreichten, so war eine Nachzahlung erforderlich, welche durch Bekanntmachung vom 20. August 1859 für jeden Versicherer bei 6jähriger Dienstzeit auf 126 fl. 55 kr. und bei 5jähriger Dienstzeit auf 105 fl. 46 kr. festgesetzt wurde. Bis zu deren Eingang wurde die nöthige Summe einstweilen aus der Staatsversicherungskasse für 1859 entliehen mit 98200 fl. - kr.
4) Die von den verbliebenen 804 Versicherten zu erhebenden Nachzahlungen betragen demnach und zwar:
a) von 788 Versicherern à 126 fl. 55 kr. 100010 fl. 20 kr.
b) von 16 Versicherern à 105 fl. 46 kr. 1692 fl. 16 kr.
zusammen
101702 fl. 36 kr.
wovon jedoch:
aa) 3 Nachzahlungen als uneinbringlich mit je 126 fl. 55 kr. 380 fl. 45 kr.
bb) 1 Nachzahlung als theilweise uneinbringlich mit 120 fl. 45 kr.
cc) 2 Nachzahlungen als vorläufig uneinbringlich mit 253 fl. 50 kr.
abgehen. 755 fl. 20 kr.
Es wurden also an Nachzahlungen vereinnahmt 100947 fl. 16 kr.
5) Von den bei der Kasse eingegangenen und in der Staatsschulden-Tilgungskasse deponirten Geldern wurden an Zinsen gewonnen 2545 fl. 35 kr.