Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/205
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860 | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis: ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ Alphabetisches Namensverzeichnis: ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ | |
<<<Vorherige Seite [204] |
Nächste Seite>>> [206] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Regierungsblatt.
Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That; - 2) Bekanntmachung, die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1858 bis dahin 1859 betreffend; - 3) Uebersicht der für das Jahr 1860 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden im Kreise Bingen; - 4) Dienstnachrichten; - 5) Concurrenzeröffnung.
Am 27. April d. J. hat der Corporal in der 8. Compagnie des Kaiserlich Königlich Oesterreichischen 36. Infanterie-Regiments Graf Degenfeld, Heinrich Kubin die siebenzehnjährige Magdalena Krätzer von Mainz, welche in den vor dem Münsterthore befindlichen Weiher gestürzt war, dadurch vom Ertrinken gerettet, daß er auf den Hülferuf einiger anwesenden Personen von der nahen Wache herbeieilte, ohne Besinnen, obgleich des Schwimmens unkundig, in das Wasser sprang, das Mädchen erfaßte, Anfangs mit derselben unterging, dann aber, an einem ihm von einem Soldaten der Wache hingereichten Gewehr mit aufgepflanztem Bajonett sich festhaltend, das Mädchen glücklich noch lebend ans Land brachte.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Heinrich Kubin, als Anerkennung für
diese menschenfreundliche, von ihm mit eigener Lebensgefahr ausgeführte That, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
- Darmstadt, am 23. Mai 1860.
v. Dalwigk.
die Ergebnisse der Rechnung der Einstandskasse auf die Periode vom 1. April 1858 bis dahin 1859 betreffend.
Den Bestimmungen im Art. 40 des Gesetzes vom 14. Juli 1851 und im Art. 6 des Gesetzes vom 24. December 1857 entsprechend, werden hiermit die Ergebnisse der über die Verwaltung